Rechtssatz RS0005195
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005195
Entscheidungsdatum
28.01.1976
Rechtssatz
Gefährdung des Anspruchs auf Herausgabe eines Wechsels durch Erklärung des Gegners, er werde von dem Wechsel widmungswidrig Gebrauch machen. Dies muß als Ankündigung verstanden werden, er werde auch die Möglichkeiten, die ihm ein Wechsel gibt, vor allem diejenigen, die dem Wesen des Wechsels als Wertpapier entsprechen, anwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005195
Dokumentnummer
JJR_19760128_OGH0002_0010OB00502_7600000_001