Rechtssatz RS0005782
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005782
Entscheidungsdatum
15.09.1970
Rechtssatz
Die zur behaupteten Verwirkung des Anspruches der Ehefrau auf Unterhalt angebotenen paraten Bescheinigungsmittel des Ehemannes über mehrfache Diebstähle der Frau und der durch sie erfolgten Demolierung seiner Wohnung sind auch im Provisorialverfahren vor der Beschlußfassung über deren vorläufigen Unterhalt zur Klärung heranzuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005782
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013
Dokumentnummer
JJR_19700915_OGH0002_0080OB00192_7000000_001