Rechtssatz RS0005956
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005956
Entscheidungsdatum
15.07.1987
Rechtssatz
Ist vom Sachverständigen zu beurteilen, ob die Unterbringung eines Kindes bei der Mutter oder beim Vater eher dessen Wohl entspricht, ist es mehr als unangebracht, die Befragung des Kindes in Gegenwart des einen und in Abwesenheit des anderen Elternteiles durchzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0005956
Dokumentnummer
JJR_19870715_OGH0002_0010OB00629_8700000_001