Rechtssatz RS0006022
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0006022
Geschäftszahl
1Ob615/77 (1Ob616/77)
Entscheidungsdatum
07.06.1977
Rechtssatz
Der gefährdete Ehegatte ist einzig und allein vor neuen Angriffen zu schützen, weshalb es genügt, daß der andere Ehegatte die Ehewohnung nicht benützt; zur Entfernung seiner persönlichen Habe darf er nicht verhalten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0006022
Dokumentnummer
JJR_19770607_OGH0002_0010OB00615_7700000_004