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Rechtssatz RS0006119

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0006119

Geschäftszahl

6Ob602/85

Entscheidungsdatum

13.06.1985

Rechtssatz

Wurde in einem Verfahren wegen nachehelicher Aufteilung der Antragsteller durch einstweilige Verfügung zum Verkauf von Grundstücken ungeachtet des zugunsten des Antraggegners einverleibten Belastung- und Veräußerungsverbotes ermächtigt, dann ist im Falle der Aufhebung der einstweiligen Verfügung der Bestand des Eigentumsrechtes der Grundstückskäufer an den gekauften Grundstücken davon abhängig, daß das Verbotsrecht des nunmehrigen Rechtsmittelwerbers aufgehoben und das Verfügungsrecht über die Grundstücke nicht ihm zugwiesen wird. Daran ändert weder die Vollziehung der auf Grund der einstweiligen Verfügung bewilligten Eigentumseinverleibung zugunsten der Käufer noch die Rechtskraft der Grundbuchsbeschlüsse etwas. Im Verhältnis zwischen den Käufern und dem Vertragsgegner kommt es auch nicht auf eine Streitanmerkung an.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 602/85
    Entscheidungstext OGH 13.06.1985 6 Ob 602/85
    JBl 1986,115 = SZ 58/103

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0006119

Dokumentnummer

JJR_19850613_OGH0002_0060OB00602_8500000_001