Rechtssatz RS0006184
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0006184
Geschäftszahl
7Ob519/77 (7Ob520/77)
Entscheidungsdatum
03.03.1977
Rechtssatz
Der zum Kurator nach § 119 Abs 2 ZPO Bestellte hat das Recht, seine Bestellung zum Kurator zu bekämpfen. In bezug auf die Sachentscheidung ist sein Rechtsmittel als solches des Kuranden anzusehen.Der zum Kurator nach Paragraph 119, Absatz 2, ZPO Bestellte hat das Recht, seine Bestellung zum Kurator zu bekämpfen. In bezug auf die Sachentscheidung ist sein Rechtsmittel als solches des Kuranden anzusehen.
Schlagworte
§ 119 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0006184
Dokumentnummer
JJR_19770303_OGH0002_0070OB00519_7700000_001