Rechtssatz RS0006276
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0006276
Entscheidungsdatum
09.01.1985
Rechtssatz
Der Käufer, der zwar von einem später Verstorbenen mündlich ein unbewegliches Gut gekauft, aber noch keinen erst den Erwerb des Eigentums durch die bücherliche Einverleibung ermöglichenden schriftlichen Vertrag geschlossen hat, kann im Verlassenschaftsverfahren nicht um die Genehmigung des noch nicht beurkundeten Vertrages einkommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0006276
Dokumentnummer
JJR_19850109_OGH0002_0030OB00602_8400000_001