Rechtssatz RS0006438
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0006438
Entscheidungsdatum
15.02.1984
Rechtssatz
Es ist unzulässig, Bestimmungen der ZPO über das Rechtsmittelverfahren ohne gesetzliche Grundlage und ungeachtet des Bestehens von Sonderregelungen - um eine solche handelt es sich bei § 232 AußStrG - "analog" im Außerstreitverfahren anzuwenden.Es ist unzulässig, Bestimmungen der ZPO über das Rechtsmittelverfahren ohne gesetzliche Grundlage und ungeachtet des Bestehens von Sonderregelungen - um eine solche handelt es sich bei Paragraph 232, AußStrG - "analog" im Außerstreitverfahren anzuwenden.
Schlagworte
§ 232 AußStrG aufgehoben durch Art II Z 6 WGN 1989.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0006438
Dokumentnummer
JJR_19840215_OGH0002_0030OB01502_8400000_001