Rechtssatz RS0006699
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0006699
Geschäftszahl
2Ob547/90 (2Ob548/90)
Entscheidungsdatum
09.05.1990
Rechtssatz
Der für die Nacherben bestellte Verlassenschaftskurator hat ein Rekursrecht gegen einen im Verlassenschaftsverfahren des Vorerben ergangenen Beschluß, mit dem über die Substitutionsmasse verfügt wurde, denn durch diesen Beschluß wurde in die Rechte der Nacherben eingegriffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0006699
Dokumentnummer
JJR_19900509_OGH0002_0020OB00547_9000000_001