Rechtssatz RS0007049
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0007049
Entscheidungsdatum
10.03.1992
Rechtssatz
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß es sich bei der Geltendmachung des Anspruches auf Einräumung einer Dienstbarkeit zur Duldung der Verlegung einer Rohrleitung zum Transport von Gast in Ermangelung einer gleichwertigen persönlichen Beziehung um einen "rein vermögensrechtlichen Anspruch" handelt, unabhängig davon, ob der Anspruch sich auf einen privatrechtlichen Titel gründet oder aus dem öffentlichen Recht abzuleiten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0007049
Dokumentnummer
JJR_19920310_OGH0002_0050OB00019_9200000_001