Rechtssatz RS0007053
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0007053
Entscheidungsdatum
21.11.1973
Rechtssatz
Die First ist gewahrt, wenn das Rechtsmittel am letzten Tage der Frist zur Post gegeben wird (ZBl 1929, 303, EvBl 1962/421). Ob die Aufgabe des Rechtsmittels bei einem inländischen oder ausländischen Postamt erfolgt, ist bedeutungslos. (Daß der Rekurs hier im Falle seiner rechtzeitigen Aufgabe in der Schweiz möglicherweise bei Erstgericht ebenfalls am 5.6.1973 eingelangt sein könnte, an welchem Tag er nach verspäteter Postaufgabe in Österreich tatsächlich beim Erstgericht einlangte, ist für seine Rechtzeitigkeit ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0007053
Dokumentnummer
JJR_19731121_OGH0002_0070OB00229_7300000_001