Rechtssatz RS0007157
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0007157
Entscheidungsdatum
01.06.1960
Rechtssatz
Keine Berücksichtigung eines verspäteten Rekurses gegen einen Beschluß des Abhandlungsgerichtes, wonach zur Ausmessung der Pflichteile der Noterben das gesamte Nachlaßvermögen des Erblassers unter Berücksichtigung sämtlicher zu Lebzeiten von ihm veräußerten Vermögensbestandteile zu schätzen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0007157
Dokumentnummer
JJR_19600601_OGH0002_0010OB00180_6000000_001