Rechtssatz RS0007184
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0007184
Entscheidungsdatum
17.03.1978
Rechtssatz
Entscheidet das Erstgericht (hier im Verfahren nach § 26 Abs 2 Z 3 WEG) über einen unrichtigen als Vorstellung bezeichneten Rekurs, obwohl es funktionell nicht zur Entscheidung berufen war, so kann diese Nichtigkeit nicht mehr wahrgenommen werden, wenn die Entscheidung zwischenzeitig rechtskräftig geworden ist.Entscheidet das Erstgericht (hier im Verfahren nach Paragraph 26, Absatz 2, Ziffer 3, WEG) über einen unrichtigen als Vorstellung bezeichneten Rekurs, obwohl es funktionell nicht zur Entscheidung berufen war, so kann diese Nichtigkeit nicht mehr wahrgenommen werden, wenn die Entscheidung zwischenzeitig rechtskräftig geworden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0007184
Dokumentnummer
JJR_19780317_OGH0002_0050OB00004_7800000_001