Rechtssatz RS0007428
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0007428
Entscheidungsdatum
24.11.1966
Rechtssatz
Auch die von einem absolut unzuständigen Gericht gefällte Entscheidung ist rechtswirksam. Erwächst sie in Rechtskraft, ist die Nichtigkeit geheilt und die Rechtskraft zu beachten. Ein Verstoß gegen letztere begründet selbst Nullität.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0007428
Dokumentnummer
JJR_19661124_OGH0002_0010OB00290_6600000_003