Rechtssatz RS0007757
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0007757
Entscheidungsdatum
28.01.1992
Rechtssatz
Besteht die Gefahr, daß der Anspruch des ruhenden Nachlasses später nicht mehr durchgesetzt werden kann, dann ist die Bestellung eines Anfechtungsanspruches auch dann zweckmäßig, wenn sich diese Maßnahme bei einem bestimmten Ausgang des Erbrechtsstreites rückblickend als überflüssig erweisen könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0007757
Dokumentnummer
JJR_19920128_OGH0002_0040OB00501_9200000_002