Rechtssatz RS0008033
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0008033
Entscheidungsdatum
11.04.1951
Rechtssatz
Einer Erbserklärung, die darauf gestützt wird, daß die Ehe des Erblassers ungültig war, obgleich die Ehe nicht durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt wurde-, und die Erbserklärung des erblasserischen Witwers entgegensteht, ist vom Abhandlungsgericht zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0008033
Dokumentnummer
JJR_19510411_OGH0002_0030OB00177_5100000_001