Rechtssatz RS0008153
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0008153
Entscheidungsdatum
01.12.1976
Rechtssatz
Einem Miterben, dem durch Praelegat die inländischen Vermögenswerte überlassen wurden, kann die Besorgung und Verwaltung dieses Vermögens überlassen werden, auch wenn der Miterbe in Form eines Sublegates verpflichtet wurde, dem anderen Miterben einen Teil der Erträgnisse dieses Vermögens zukommen zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0008153
Dokumentnummer
JJR_19761201_OGH0002_0010OB00776_7600000_001