Rechtssatz RS0008453
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0008453
Geschäftszahl
1Ob763/52; 1Ob371/56; 6Ob154/71; 7Ob635/79; 3Ob625/85
Entscheidungsdatum
19.02.1986
Rechtssatz
Bezieht sich eine Streitigkeit auf Ansprüche aus Kuratelsgeschäften, kann vor gelegter Schlußrechnung im Rechtsweg kein Ersatz verlangt werden. Wenn ein Kurator hingegen aus eigenem ohne Ermächtigung des Kuratelsgerichtes Aufwendungen macht, Darlehen im eigenen Namen aufnimmt usw., so macht er dies nicht in seiner Eigenschaft als Kurator, sondern als negotiorum gestor, da er ohne Rechtsgrund Aufwendungen für einen Dritten macht. Diese Ansprüche können auch ohne vorhergehender außergerichtlicher Bestimmung im Prozeßweg geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 763/52
Entscheidungstext OGH 22.10.1952 1 Ob 763/52
SZ 25/270
- 1 Ob 371/56
Entscheidungstext OGH 04.07.1956 1 Ob 371/56
nur: Bezieht sich eine Streitigkeit auf Ansprüche aus Kuratelsgeschäften, kann vor gelegter Schlußrechnung im Rechtsweg kein Ersatz verlangt werden. (T1) Beisatz: Dazu gehört auch ein Streit über die vom Kurator für fachliche Leistung beanspruchte Entlohnung. (T2)
- 6 Ob 154/71
Entscheidungstext OGH 07.07.1971 6 Ob 154/71
- 7 Ob 635/79
Entscheidungstext OGH 18.10.1979 7 Ob 635/79
Beisatz: Keine Verweisung der Beteiligten auf den Rechtsweg. (T3)
- 3 Ob 625/85
Entscheidungstext OGH 19.02.1986 3 Ob 625/85
Vgl; nur: Wenn ein Kurator hingegen aus eigenem ohne Ermächtigung des Kuratelsgerichtes Aufwendungen macht, Darlehen im eigenen Namen aufnimmt usw., so macht er dies nicht in seiner Eigenschaft als Kurator, sondern als negotiorum gestor, da er ohne Rechtsgrund Aufwendungen für einen Dritten macht. Diese Ansprüche können auch ohne vorhergehender außergerichtlicher Bestimmung im Prozeßweg geltend gemacht werden. (T4) Beisatz hier: Vormund; ausnahmslose Beschreitung des Rechtsweges. (T5)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0008453
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008
Dokumentnummer
JJR_19521022_OGH0002_0010OB00763_5200000_001