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Rechtssatz RS0008875

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0008875

Geschäftszahl

6Ob647/85

Entscheidungsdatum

14.11.1985

Rechtssatz

Paragraph 3, Absatz 2, Litera h, der Statuten in Verbindung mit dem Rechtsschutzregulativ des österr. Gewerkschaftsbundes ist so auszulegen, daß dieser seinen Mitgliedern bei Zutreffen der dort umschriebenen Voraussetzungen einen Anspruch auf Rechtsschutzgewährung einräumt. Die Voraussetzung eines aus dem Arbeitsverhältnis .... entpringenden Streitfalles liegt auch vor, wenn das Mitglied als Beklagter in einem Wechselprozess dort Gegenforderungen zur Aufrechnung einwendete, die seinen Behauptungen zurfolge Entgeltansprüche aus einer Hausverwaltungstätigkeit sind, die ihm von seinem Dienstgeber im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses aufgetragen wurde.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 647/85
    Entscheidungstext OGH 14.11.1985 6 Ob 647/85
    EvBl 1986/132 S 531 = SZ 58/178

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0008875

Dokumentnummer

JJR_19851114_OGH0002_0060OB00647_8500000_002