Rechtssatz RS0009002
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009002
Entscheidungsdatum
12.07.1989
Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, inwieweit ein Diesntnehmer auf Grund nachvertraglicher Schutzpflichten noch Anspruch auf Wahrung seines wirtschaftlichen Rufes hat, bedarf es einer Wertung, bei welcher dem Interesse am gefährdeten Gut stets auch die Interessen der Handelnden und der Allgemeinheit gegenübergestellt werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0009002
Dokumentnummer
JJR_19890712_OGH0002_009OBA00151_8900000_001