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Rechtssatz RS0009114

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0009114

Geschäftszahl

1Ob624/77

Entscheidungsdatum

30.11.1977

Rechtssatz

Eine Verpflichtung der juristischen Person, die Tätigkeit ihrer Besorgungsgehilfen zu überwachen, ist bei Agenden erforderlich, die wegen ihrer besonderen Wichtigkeit eine persönliche Kontrolle durch die Organe der juristischen Person notwendig und zumutbar machen; eine solche Überwachungspflicht besteht aber nicht, wenn die Übernahme der Tätigkeit durch andere Personen gesetzlich zulässig ist oder doch wegen der relativen Bedeutungslosigkeit auch von dritten Personen besorgt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 624/77
    Entscheidungstext OGH 30.11.1977 1 Ob 624/77
    JBl 1978,543

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0009114

Dokumentnummer

JJR_19771130_OGH0002_0010OB00624_7700000_002