Rechtssatz RS0009136
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009136
Entscheidungsdatum
10.11.1965
Rechtssatz
a) Das Vormundschaftsgericht hat nur die Interessen des am Kaufvertrag beteiligten Minderjährigen zu wahren, darf dabei aber nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungs-( Stiftungs )behörde eingreifen.
b) Stiftungen sind hinsichtlich der Verwaltung ihres Vermögens wie Pflegebefohlene zu behandeln, die Überwachung der Tätigkeit ihrer Organe ist aber grundsätzlich Sache der Stiftungsbehörde; daher keine Bestellung eines Kollisionskurators durch das Gericht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0009136
Dokumentnummer
JJR_19651110_OGH0002_0080OB00327_6500000_001