Rechtssatz RS0009305
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009305
Entscheidungsdatum
30.06.1993
Rechtssatz
Dem einen Miteigentümer kommt im Verfahren nach den §§ 267 ff AußStrG, in dem der Liegenschaftsanteil seines Ehepartners feilgeboten wird, auch dann keine Beteiligtenstellung zu, wenn sich auf der Liegenschaft die in § 97 ABGB bezeichnete Wohnung befindet.Dem einen Miteigentümer kommt im Verfahren nach den Paragraphen 267, ff AußStrG, in dem der Liegenschaftsanteil seines Ehepartners feilgeboten wird, auch dann keine Beteiligtenstellung zu, wenn sich auf der Liegenschaft die in Paragraph 97, ABGB bezeichnete Wohnung befindet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0009305
Dokumentnummer
JJR_19930630_OGH0002_0070OB00547_9300000_001