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Rechtssatz RS0009424

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0009424

Geschäftszahl

10ObS257/91

Entscheidungsdatum

17.12.1991

Rechtssatz

Die subjektive Voraussetzung der Zumutbarkeit sichert dem Ehegatten, an den das Anliegen der Mitwirkung gestellt wird, daß seine persönlichen Verhältnisse, seine Eigenpersönlichkeit und Eigenständigkeit, aber auch seine eigenen Vorstellungen über seine Berufstätigkeit geachtet werden. Nur unter diesen Einschränkungen wird gesagt werden können, daß die nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten geforderte Üblichkeit im allgemeinen bei Kleinbetrieben der Landwirtschaft gegeben ist.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 257/91
    Entscheidungstext OGH 17.12.1991 10 ObS 257/91
    JBl 1992,403 = SZ 64/181 = SSV-FN 5/138

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009424

Dokumentnummer

JJR_19911217_OGH0002_010OBS00257_9100000_004