Rechtssatz RS0009442
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009442
Entscheidungsdatum
16.09.1981
Rechtssatz
Die Widmung eines (Wohnungsbenützungs-) Rechtes durch einen Ehegatten für die gemeinsamen Bedürfnisse beider schafft unter ihnen in Ansehung dieses Rechtes eine rechtliche Beziehung, die, wie etwa § 97 ABGB entnommen werden kann, nicht bloß für die nacheheliche Aufteilung von Belang ist, sondern auch ein Feststellungsbegehren rechtfertigen kann.Die Widmung eines (Wohnungsbenützungs-) Rechtes durch einen Ehegatten für die gemeinsamen Bedürfnisse beider schafft unter ihnen in Ansehung dieses Rechtes eine rechtliche Beziehung, die, wie etwa Paragraph 97, ABGB entnommen werden kann, nicht bloß für die nacheheliche Aufteilung von Belang ist, sondern auch ein Feststellungsbegehren rechtfertigen kann.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 680/81
Entscheidungstext OGH 16.09.1981 6 Ob 680/81
EvBl 1982/184 S 604 = JBl 1983,435 = SZ 54/126 = MietSlg 33710 (18)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009442
Dokumentnummer
JJR_19810916_OGH0002_0060OB00680_8100000_007