Rechtssatz RS0009623
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009623
Entscheidungsdatum
15.06.1983
Rechtssatz
Da es sich bei dem Anspruch nach § 98 ABGB um einen Anspruch auf einen angemessenen Anteil am gemeinsam erzielten Gewinn handelt, kommt die Berücksichtigung eines Zinsenverlustes und einer Minderung der Kaufkraft nicht in Betracht.Da es sich bei dem Anspruch nach Paragraph 98, ABGB um einen Anspruch auf einen angemessenen Anteil am gemeinsam erzielten Gewinn handelt, kommt die Berücksichtigung eines Zinsenverlustes und einer Minderung der Kaufkraft nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009623
Dokumentnummer
JJR_19830615_OGH0002_0010OB00636_8300000_005