Rechtssatz RS0009743
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009743
Entscheidungsdatum
31.01.2013
Rechtssatz
Bei den Aussonderungsrechten handelt es sich um Sachen, die dem Gemeinschuldner nicht gehören - somit um "nicht zur Konkursmasse gehörige Sachen" wozu nach §§ 285, 292 ABGB auch Rechte zählen können.Bei den Aussonderungsrechten handelt es sich um Sachen, die dem Gemeinschuldner nicht gehören - somit um "nicht zur Konkursmasse gehörige Sachen" wozu nach Paragraphen 285, 292, ABGB auch Rechte zählen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009743
Zuletzt aktualisiert am
28.03.2013
Dokumentnummer
JJR_19861218_OGH0002_0080OB00593_8600000_001