Rechtssatz RS0009826
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009826
Entscheidungsdatum
28.08.1980
Rechtssatz
Wurde ein Waschbecken nicht nach dem Willen des Verstorbenen dauernd dem Haus gewidmet und liegt kein fester Einbau vor, so handelt es sich um eine bewegliche Sache, an der ein vom Haus gesondertes Eigentum ohne weiters bestehen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009826
Dokumentnummer
JJR_19800828_OGH0002_0070OB00634_8000000_001