Rechtssatz RS0009941
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009941
Entscheidungsdatum
20.03.1979
Rechtssatz
Überträgt im Falle einer angemerkten "Nacherbschaft" der Vorerbe die dem Nacherben zustehende Hälfte der Liegenschaft diesem samt dem gesamten und nicht bloß halben darauf betriebenen Unternehmen, so erfaßt die Einverleibung des Eigentums an der Liegenschaftshälfte nur die Hälfte des Liegenschaftszubehörs, sodaß der Eintragung die über die Beschränkung der Verfügungsbefugnis hinausgehende Unternehmensübertragung nicht entgegensteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009941
Dokumentnummer
JJR_19790320_OGH0002_0050OB00007_7900000_001