Rechtssatz RS0009975
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009975
Entscheidungsdatum
20.02.1980
Rechtssatz
Die auf einer Anerkennung nach § 297 a ABGB beruhende Fiktion der Zubehörseigenschaft einer Maschine wirkt nicht nur gegenüber Pfandgläubigern sondern auch gegenüber Liegenschaftskäufern, die im Vertrauen auf den Grundbuchsstand erwerben.Die auf einer Anerkennung nach Paragraph 297, a ABGB beruhende Fiktion der Zubehörseigenschaft einer Maschine wirkt nicht nur gegenüber Pfandgläubigern sondern auch gegenüber Liegenschaftskäufern, die im Vertrauen auf den Grundbuchsstand erwerben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009975
Dokumentnummer
JJR_19800220_OGH0002_0060OB00760_7900000_003