Rechtssatz RS0010071
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010071
Entscheidungsdatum
21.05.1970
Norm
ABGB §305
BewG §10 Abs2
WertZG §1
WertZG §2
WertZG §7
Rechtssatz
Der infolge der Intensität und Dringlichkeit der Nachfrage im freinen Wettbewerb gegenüber dem Listenpreis erzielte Mehrpreis ist als Bestandteil des als Zollwert geltenden Normalpreises und nicht als " außerordentlicher Preis der bes Vorliebe " iS des § 305 ABGB anzusehen.Der infolge der Intensität und Dringlichkeit der Nachfrage im freinen Wettbewerb gegenüber dem Listenpreis erzielte Mehrpreis ist als Bestandteil des als Zollwert geltenden Normalpreises und nicht als " außerordentlicher Preis der bes Vorliebe " iS des Paragraph 305, ABGB anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0010071
Dokumentnummer
JJR_19700521_OGH0002_0110OS00131_6900000_001