Rechtssatz RS0010173
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010173
Entscheidungsdatum
13.07.2000
Rechtssatz
Beruft sich der Eigentümer einer Liegenschaft dem Rechtsbesitzer einer Dienstbarkeit gegenüber auf die Lastenfreiheit seines Grundstückes, kommt mit dieser Mitteilung die Redlichkeit des sich auf keinen Titel stützenden Ersitzungsbesitzer in Wegfall; ab diesem Zeitpunkt ist ihm der Mangel seines Rechtes bekannt.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 513/82
Entscheidungstext OGH 31.03.1982 1 Ob 513/82
Veröff: SZ 55/46
- 6 Ob 155/00p
Entscheidungstext OGH 13.07.2000 6 Ob 155/00p
Vgl auch; Beisatz: Hier Mitteilung des Eigentümers an Ersitzungsbesitzer, dass seiner Auffassung nach eine Dienstbarkeit nicht begründet sei, es müsse noch eine Vereinbarung getroffen werden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0010173
Dokumentnummer
JJR_19820331_OGH0002_0010OB00513_8200000_001