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Rechtssatz RS0010334

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0010334

Geschäftszahl

1Ob7/80

Entscheidungsdatum

30.04.1980

Rechtssatz

Die einen inneren Vorgang darstellende Änderung des Besitzwillens reicht für einen Besitzverlust nicht aus. Tritt aber der mangelnde Besitzwille nach außen hin - etwa durch Abschluß eines Vertrages, mit dem sich der Ersitzungsbesitzer Dienstbarkeitsrechte an dem in seinem Sachbesitz stehenden Grundstück einräumen läßt - in Erscheinung, tritt Besitzverlust ein. Wer nicht weiß, daß er eine Sache in seiner Macht hat und dies zum Ausdruck bringt, kann diese Macht als gegenwärtige nicht wollen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 7/80
    Entscheidungstext OGH 30.04.1980 1 Ob 7/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0010334

Dokumentnummer

JJR_19800430_OGH0002_0010OB00007_8000000_002