Rechtssatz RS0010365
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010365
Entscheidungsdatum
22.11.1984
Rechtssatz
Der befugte Besucher eines Mieters, der kein ein Hausverbot rechtfertigendes Verhalten setzt, ist für die Eigentumsfreiheitsklage nicht passiv legitimiert ( Frage offengelassen, ob - im Falle eines solchen Verhaltens - der Besucher selbst oder nur der Mieter passiv legitimiert wäre ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0010365
Dokumentnummer
JJR_19841122_OGH0002_0070OB00614_8400000_001