Rechtssatz RS0010544
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010544
Geschäftszahl
8Ob105/75; 4Ob579/95
Entscheidungsdatum
07.11.1995
Rechtssatz
Der aus § 364 Abs 2 ABGB abgeleitete Anspruch wird nicht dadurch aufgehoben, daß der Zustand, der zur Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes führt, schon im Zeitpunkt seines Erwerbes bestanden hat.Der aus Paragraph 364, Absatz 2, ABGB abgeleitete Anspruch wird nicht dadurch aufgehoben, daß der Zustand, der zur Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes führt, schon im Zeitpunkt seines Erwerbes bestanden hat.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 105/75
Entscheidungstext OGH 18.06.1975 8 Ob 105/75
- 4 Ob 579/95
Entscheidungstext OGH 07.11.1995 4 Ob 579/95
Beisatz: Kein Abwehranspruch steht in jenen Fällen zu, in denen die Beeinträchtigungen dem Eigentümer des betroffenen Grundstückes beim Erwerb bekannt waren, bei der Vertragsgestaltung und bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigt wurden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0010544
Dokumentnummer
JJR_19750618_OGH0002_0080OB00105_7500000_001