Rechtssatz RS0010554
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010554
Entscheidungsdatum
25.11.2009
Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob die Immissionen ortsüblich sind, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Beurteilung an. Es ist daher nicht von ausschlaggebender Bedeutung, seit wann die Immissionen vorkommen. Dies wäre nur dann beachtlich, wenn es sich um Immissionen handelt, deren Ursache für den Charakter der Umgebung von Bedeutung ist.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 576/92
Entscheidungstext OGH 28.10.1992 2 Ob 576/92
- 1 Ob 594/94
Entscheidungstext OGH, AUSL EGMR 29.08.1994 1 Ob 594/94
Beisatz: Von einer den Charakter der Umgebung prägenden Immission kann beim Betrieb einiger weniger Studentenverbindungen in einem typisch innerstädtischen Wohnviertel keine Rede sein, wenn die Geräuschkulisse in der Nacht zur Beurteilung ansteht. (T1) Veröff: SZ 67/138
- 3 Ob 77/09h
Entscheidungstext OGH 25.11.2009 3 Ob 77/09h
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0010554
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2025
Dokumentnummer
JJR_19921028_OGH0002_0020OB00576_9200000_002