Rechtssatz RS0010597
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010597
Entscheidungsdatum
20.06.2002
Rechtssatz
Eine unzulässige Immission i.S.d. § 364 Abs 2 ABGB und damit ein Ersatzanspruch nach § 364a ABGB sind im Zusammenhang mit der umweltschädigenden Salzstreuung eines Weges nur dann gegeben, wenn der Wegehalter das im Interesse der Sicherheit des Verkehrs nötige Maß überschreitet.Eine unzulässige Immission i.S.d. Paragraph 364, Absatz 2, ABGB und damit ein Ersatzanspruch nach Paragraph 364 a, ABGB sind im Zusammenhang mit der umweltschädigenden Salzstreuung eines Weges nur dann gegeben, wenn der Wegehalter das im Interesse der Sicherheit des Verkehrs nötige Maß überschreitet.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 534/90
Entscheidungstext OGH 11.07.1990 3 Ob 534/90
EvBl 1991/10 S 61 = JBl 1990,789 = SZ 63/133
- 6 Ob 109/02a
Entscheidungstext OGH 20.06.2002 6 Ob 109/02a
Vgl aber; Beisatz: Der Straßenerhalter haftet für Gebäudeschäden, die durch eine nicht ortsübliche Salzstreuung hervorgerufen werden, auch dann, wenn diese Salzstreuung das für die Verkehrssicherheit erforderliche Ausmaß nicht überschreitet. (T1); Veröff: SZ 2002/85
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0010597
Zuletzt aktualisiert am
11.07.2023
Dokumentnummer
JJR_19900711_OGH0002_0030OB00534_9000000_002