Rechtssatz RS0010611
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010611
Entscheidungsdatum
13.07.1978
Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein von einer Liegenschaft auf ein in der Nähe liegendes Grundstück gelangter fester Körper den im § 364 Abs 2 ABGB bezeichneten Immissionen gleichgehalten werden kann, kommt es nicht auf die Beschaffenheit des beeinträchtigten Grundstückes an.Bei der Beurteilung der Frage, ob ein von einer Liegenschaft auf ein in der Nähe liegendes Grundstück gelangter fester Körper den im Paragraph 364, Absatz 2, ABGB bezeichneten Immissionen gleichgehalten werden kann, kommt es nicht auf die Beschaffenheit des beeinträchtigten Grundstückes an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010611
Dokumentnummer
JJR_19780713_OGH0002_0060OB00671_7800000_001