Rechtssatz RS0010615
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010615
Entscheidungsdatum
14.11.1984
Rechtssatz
Böenartig eindringender Wind ist mehr als eine sogen. bloß "negative" Einwirkung wie der Entzug von Licht oder Aussicht durch ein Bauwerk. Er ist durchaus eine Einwirkung wie Rauchgas ( auch Luft ist ein Gasgemisch ), wie Wärme ( schneller bewegte Materieteilchen ) oder Erschütterung ( Druckwellen wirken ähnlich wie eine Windbö ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0010615
Dokumentnummer
JJR_19841114_OGH0002_0030OB00553_8400000_001