Rechtssatz RS0010697
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010697
Entscheidungsdatum
21.08.2014
Rechtssatz
Aus der natürlichen Geländebeschaffenheit, wie Felshängen, Bodenerhöhungen usw. sich allein auf Grund naturgesetzlicher Vorgänge ergebende Vertiefungen eines Grundstückes können der Norm des § 364b ABGB nicht unterstellt werden.Aus der natürlichen Geländebeschaffenheit, wie Felshängen, Bodenerhöhungen usw. sich allein auf Grund naturgesetzlicher Vorgänge ergebende Vertiefungen eines Grundstückes können der Norm des Paragraph 364 b, ABGB nicht unterstellt werden.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 569/83
Entscheidungstext OGH 27.11.1984 2 Ob 569/83
SZ 57/187
- 6 Ob 21/01h
Entscheidungstext OGH 26.04.2001 6 Ob 21/01h
Vgl auch; Beisatz: Im Nachbarrecht können Ansprüche nicht auf Auswirkungen der natürlichen Beschaffenheit des Grundstücks gestützt werden. (T1)
Beisatz: Hier: § 176 ForstG 1975. (T2)
Veröff: SZ 74/78
- 5 Ob 163/08v
Entscheidungstext OGH 21.10.2008 5 Ob 163/08v
Vgl auch; Beisatz: Eine „Vertiefung" im Sinn des § 364b ABGB setzt immer menschliche Einwirkung im weitesten Sinn voraus, weshalb in den Anwendungsbereich dieser Norm Vertiefungen nicht fallen, die sich allein aufgrund naturgesetzlicher Vorgänge ergeben. (T3)
Veröff: SZ 2008/155
- 8 Ob 79/13w
Entscheidungstext OGH 29.08.2013 8 Ob 79/13w
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Auch solche Einwirkungen setzen - mangels besonderer Rechtswidrigkeit - ein begünstigendes menschliches Handeln voraus. Auswirkungen der natürlichen Beschaffenheit des Nachbargrundstücks, also bloße Natureinwirkungen, müssen daher grundsätzlich hingenommen werden. Nur bei relevanter Gefahrenerhöhung durch eine gefährliche Nutzungsart besteht für das dadurch begünstigte Naturwirken eine nachbarrechtliche Verantwortlichkeit. (T4)
- 3 Ob 132/14d
Entscheidungstext OGH 21.08.2014 3 Ob 132/14d
Auch; Beis wie T3; Beis wie T4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0010697
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2014
Dokumentnummer
JJR_19841127_OGH0002_0020OB00569_8300000_001