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Rechtssatz RS0010706

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0010706

Geschäftszahl

1Ob72/75; 1Ob43/86

Entscheidungsdatum

18.02.1987

Rechtssatz

Erbietet sich der Bauführer vor der Baubehörde dazu, i.S.d. zweiten Halbsatzes des Paragraph 364, b ABGB für eine genügende anderweitige Befestigung des Gebäudes des Nachbarn zu sorgen, und hält die Baubehörde die vorgeschlagenen Vorkehrungen technisch für ausreichend, sodaß sie die Bauführung bewilligt, dann hat der Bauführer einen so hohen Anschein der Gefahrlosigkeit und damit Rechtsmäßigkeit der Vertiefung seines Grundstückes geschaffen, daß der Nachbar seinen Anspruch, eine ihn gefährdende Vertiefung zu untersagen ( vergleiche Rummel, Ersatzansprüche 13 und SZ 35/28 ) in aller Regel nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg geltend machen kann.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 72/75
    Entscheidungstext OGH 21.05.1975 1 Ob 72/75
    MietSlg 27050 = SZ 48/61 = EvBl 1976/47 S 98 = JBl 1976,312 mit zust. Anm. von Rummel
  • 1 Ob 43/86
    Entscheidungstext OGH 18.02.1987 1 Ob 43/86
    nur: Hält die Baubehörde die vorgeschlagenen Vorkehrungen technisch für ausreichend, sodaß sie die Bauführung bewilligt, dann hat der Bauführer einen so hohen Anschein der Gefahrlosigkeit und damit Rechtsmäßigkeit der Vertiefung seines Grundstückes geschaffen, daß der Nachbar seinen Anspruch, eine ihn gefährdende Vertiefung zu untersagen ( vgl Rummel, Ersatzansprüche 13 und SZ 35/28 ) in aller Regel nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg geltend machen kann. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0010706

Dokumentnummer

JJR_19750521_OGH0002_0010OB00072_7500000_002