Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0010736×

Rechtssatz RS0010736

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0010736

Geschäftszahl

3Ob109/85

Entscheidungsdatum

16.10.1985

Rechtssatz

Der Fall eines erst unmittelbar vor dem Entstehen der Verbindlichkeit einverleibten Belastungsverbotes erlaubt keinen Rückschluß auf eine Zustimmung des Verbotsberechtigten. Gerade wenn die Einverleibung das Ziel verfolgte, eine Exekutionsführung der betreibenden Partei zu verhindern, kann von einer Zustimmung zur Belastung durch den Verbotsberechtigten nicht die Rede sein. Die allfällige Anfechtbarkeit der Rechtshandlung kann aber bei der Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung nicht geprüft werden. Dies ist einem Rechtsstreit vorbehalten.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 109/85
    Entscheidungstext OGH 16.10.1985 3 Ob 109/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0010736

Dokumentnummer

JJR_19851016_OGH0002_0030OB00109_8500000_001