Rechtssatz RS0010788
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010788
Entscheidungsdatum
23.09.1997
Rechtssatz
Bei Errichtung eines Bauwerkes ( Hotelbaues ) zu einem Bruchteil auf der benachbarten Liegenschaft durch deren gleichen Eigentümer als Bauführer hindert das für diese Liegenschaft bestehende Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht den Eigentumserwerb gem § 418 Satz ABGB. Bei Eigentümerwechsel hat der Erwerber der bebauten Liegenschaft Anspruch auf bücherliche Übertragung der Teilfläche des Nachbargrundstückes gegen Bezahlung des gemeinen Wertes.Bei Errichtung eines Bauwerkes ( Hotelbaues ) zu einem Bruchteil auf der benachbarten Liegenschaft durch deren gleichen Eigentümer als Bauführer hindert das für diese Liegenschaft bestehende Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht den Eigentumserwerb gem Paragraph 418, Satz ABGB. Bei Eigentümerwechsel hat der Erwerber der bebauten Liegenschaft Anspruch auf bücherliche Übertragung der Teilfläche des Nachbargrundstückes gegen Bezahlung des gemeinen Wertes.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 13/76
Entscheidungstext OGH 02.03.1976 3 Ob 13/76
SZ 49/31 = EvBl 1976/211 S 431 = NZ 1980,102
- 4 Ob 266/97i
Entscheidungstext OGH 23.09.1997 4 Ob 266/97i
Vgl auch; Veröff: SZ 70/185
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0010788
Dokumentnummer
JJR_19760302_OGH0002_0030OB00013_7600000_004