Rechtssatz RS0010962
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010962
Entscheidungsdatum
15.11.1978
Rechtssatz
Die Ausdehnung der Möglichkeit der Fischhege und des Fischfanges innerhalb des Gebietes eines bestehenden Fischereirechtes auf eine neu entstandene Wasseransammlung verstößt nicht gegen § 484 ABGB.Die Ausdehnung der Möglichkeit der Fischhege und des Fischfanges innerhalb des Gebietes eines bestehenden Fischereirechtes auf eine neu entstandene Wasseransammlung verstößt nicht gegen Paragraph 484, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010962
Dokumentnummer
JJR_19781115_OGH0002_0010OB00032_7800000_002