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Rechtssatz RS0011009

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0011009

Geschäftszahl

4Ob117/88

Entscheidungsdatum

24.01.1989

Rechtssatz

Mit dem Ablegen des Altpapiers in einem Sammelbehälter wird dieses in eine Lage gebracht, in der es nach der Verkehrsauffassung in der Macht des zwar abwesenden, aber zustimmenden Übernehmers ist. Ob sich die Abgeber des Papiers darüber im klaren ist, welchem konkreten Rechtssubjekt dieses zugute kommt, ist unerheblich; sie sind sich jedenfalls dessen bewußt, daß das Papier damit in die Verfügungsgewalt des Aufstellers des Behälters gelangt, der es einer Verwertung zuführen wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 117/88
    Entscheidungstext OGH 24.01.1989 4 Ob 117/88
    EvBl 1989/100 S 372 = RZ 1989/40 S 115

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0011009

Dokumentnummer

JJR_19890124_OGH0002_0040OB00117_8800000_003