Rechtssatz RS0011011
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011011
Entscheidungsdatum
28.08.1974
Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Kraftfahrzeug älteren Baujahrs in stark beschädigtem Zustand ohne Kennzeichen nach einem Unfall mehr als 5 Monate auf einem Acker neben einer Straße steht, kann als Indiz dafür angesehen werden, daß der unbekannt gebliebene Eigentümer das Fahrzeug endgültig mit dem Willen verlassen hat, sich desselben unbedingt zu begeben, wodurch das Fahrzeug Gegenstand freier Zueignung geworden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0011011
Dokumentnummer
JJR_19740828_OGH0002_0090OS00080_7400000_001