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Rechtssatz RS0011011

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0011011

Geschäftszahl

9Os80/74

Entscheidungsdatum

28.08.1974

Norm

ABGB §386
StG §171 Bb

Rechtssatz

Der Umstand, daß ein Kraftfahrzeug älteren Baujahrs in stark beschädigtem Zustand ohne Kennzeichen nach einem Unfall mehr als 5 Monate auf einem Acker neben einer Straße steht, kann als Indiz dafür angesehen werden, daß der unbekannt gebliebene Eigentümer das Fahrzeug endgültig mit dem Willen verlassen hat, sich desselben unbedingt zu begeben, wodurch das Fahrzeug Gegenstand freier Zueignung geworden wäre.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 80/74
    Entscheidungstext OGH 28.08.1974 9 Os 80/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0011011

Dokumentnummer

JJR_19740828_OGH0002_0090OS00080_7400000_001