Rechtssatz RS0011119
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011119
Entscheidungsdatum
02.03.1976
Rechtssatz
Ähnlich wie eine Dienstbarkeit dadurch entstehen kann, daß der Eigentümer zweier Grundstücke das offenkundig dem anderes dienende Grundstück an einen anderen Eigentümer überträgt, kann der Eigentümerwechsel auch bei einem ursprünglich demselben Eigentümer gehörenden Grundstück einen Eigentumsveränderung iS § 418 Satz 3 ABGB zur Folge haben.Ähnlich wie eine Dienstbarkeit dadurch entstehen kann, daß der Eigentümer zweier Grundstücke das offenkundig dem anderes dienende Grundstück an einen anderen Eigentümer überträgt, kann der Eigentümerwechsel auch bei einem ursprünglich demselben Eigentümer gehörenden Grundstück einen Eigentumsveränderung iS Paragraph 418, Satz 3 ABGB zur Folge haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0011119
Dokumentnummer
JJR_19760302_OGH0002_0030OB00013_7600000_005