Rechtssatz RS0011173
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011173
Entscheidungsdatum
19.12.1984
Rechtssatz
Nicht von jedem Warenlager kann behauptet werden, daß es nicht körperlich von Hand übergeben werden könne. Wenn ein Warenlager nur aus relativ wenigen Gegenständen besteht, können diese Gegenstände an sich ohne Schwierigkeit körperlich übergeben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0011173
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011
Dokumentnummer
JJR_19841219_OGH0002_0030OB00113_8400000_001