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Rechtssatz RS0011277

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0011277

Geschäftszahl

5Ob26/91

Entscheidungsdatum

17.05.1991

Rechtssatz

Hinsichtlich des eingeantworteten Erben haben Judikatur und Lehre zwar den außerbücherlichen Eigentumserwerb anerkannt ( EvBl 1991/31 mwN ) ; hinsichtlich der Teilung oder Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft sind sich jedoch Judikatur und Lehre ebenso einig, daß sie lediglich Erwerbsmittel für die Anteile der übrigen Teilhaber sind und zur Vollendung des Erwerbs ( Begründung des Alleineigentums ) die Übergabe ( bei verbücherten Liegenschaften also die Einverleibung iS des Paragraph 431, ABGB ) erforderlich ist. Das gilt für den Teilungsvertrag als auch für den Urteilsspruch.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 26/91
    Entscheidungstext OGH 17.05.1991 5 Ob 26/91
    EvBl 1992,69 = NZ 1991,251 ( Hofmeister, 255 )

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0011277

Dokumentnummer

JJR_19910517_OGH0002_0050OB00026_9100000_001