Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0011324×

Rechtssatz RS0011324

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0011324

Geschäftszahl

7Ob508/92

Entscheidungsdatum

20.02.1992

Rechtssatz

Erfolgte die Pfandbestellung zwar in Form einer Höchstbetragshypothek, diente diese jedoch der Sicherstellung eines sogenannten Einmalkredites, ist daraus zu schließen, daß die Absicht der Pareteien nur auf die Begründung einer Haftung der Klägerin für jene Nebenverbindlichkeiten gerichtet war, die bis zur gänzlichen Tilgung des eingeräumten Kredites entstanden sind oder im Zuge der Tilgung entstehen. Nur in diesem Sinn konnte redlicher Erklärungsempfänger die strittige Klausel verstehen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 508/92
    Entscheidungstext OGH 20.02.1992 7 Ob 508/92
    ÖBA 1992,745

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011324

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2023

Dokumentnummer

JJR_19920220_OGH0002_0070OB00508_9200000_002